Es ist eine unendliche Geschichte mit mir und den Umzügen.
Grade, als alles in trockenen Tüchern zu sein scheint, bekomme ich einen Brief, der mal wieder alles auf den Kopf stellt.
Für die neue Wohnungsgesellschaft brauche ich ja wie üblich eine Bescheinigung von meinem jetzigen Vermieter, dass ich keine Mietschulden habe und meine Miete pünktlich zahle - alles kein Problem, die Bescheinigung hatte ich 2 Tage später im Briefkasten.
Im Begleitschreiben (das in einem ganz säuerlichen "Du bist doof und gemein, weil du bei uns ausziehst"-Ton geschrieben ist, aber das nur nebenbei) steht nämlich, dass ich erst zum 31.10. kündigen kann.
Nix mit Umzug im Juli.
Das Problem ist nämlich, dass ich hier einen Mietvertrag habe, der mich ab dem 01. August 2007 für 12 Monate an diese Wohnung bindet, was mich zu der Annahme verleitete, dass ich dementsprechend auch zum August 2008 kündigen darf.
Denkste.
Nach der Mindestmietzeit (wobei ich mich immer noch frage, ob das überhaupt rechtens ist ...) muss ich noch die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten abbrummen.
Ganz toll.
Da im September allerdings bereits meine Schule in Charlottenburg anfängt und ich keine Lust habe, 2 Monate lang jeden Tag über 2 Stunden durch die Stadt zu gondeln (Oder mich permanent krankschreiben zu lassen ...), bin ich grade dabei, mir dort irgendwo ein ganz billiges Zimmerchen für die 8 Wochen zu suchen - eigentlich wäre ich sogar mit einem Wandschrank zufrieden, Hauptsache, ich kann irgendwo dort schlafen.
So ein Mist aber auch.
12 Kommentare:
http://www.123recht.net/mindestmietzeit---vermieter-l%C3%A4sst-uns-nicht-raus-!__f40082.html
Dankeschön fürs raussuchen, ich hatte selbst schon gesucht, aber nichts gefunden :)
Aus dem Link:
"Ein Kündigungsausschluss ist bis zu 4 Jahren möglich."
Schöner Mist. Naja, zumindest bin ich dann mit "nur" 12 Monaten noch gut dran ...
Und wenn du einen Nachmieter findest...?
So weit ich weiß, müssen sie den nicht akzeptieren, aber vielleicht lassen sie sich ja darauf ein?
Ist ja noch ein bisschen Zeit, viel Glück!!
Stimmt, Nachmieter würde gehen, danke für die Idee :)
Die Suche war zwar beim letzten Mal schon der blanke Horror, aber da müsste ich halt durch.
Ich bezweifle nur ernsthaft, dass ich da so flott jemanden finde. Die Wohnung ist zwar sehr schön und günstig, aber wirklich am Ende der Welt ... aber zumindest kann ich es versuchen.
Kannst sie ja bei Immoscout und so weiter reinstellen, das erhöht die Chancen! Viel Erfolg!!!
vom s bhf pankow bis s bhf charlottenburg ist es knapp eine stunde. Nimm ein schönes buch mit oder dein ipod - dann gehts doch oder??? ist doch besser als ein kellerverließ.
oder du versuchst es in der zitty wohnen auf zeit, da gibt es immer etwas preiskünstiges.
Ja, da dauert eine einzelne Fahrt knapp eine Stunde. Aber wenn wir jetzt berechnen, dass ich täglich hin und zurück muss, sind wir doch bei meinen 2 Stunden, ne? ;o)
Auch mit iPod und Buch ist mir das einfach zuviel Zeit, die da täglich draufgeht. Ich bin eh nicht der disziplinierteste, da muss ich es mir nicht auch noch zusätzlich schwer machen. Wenn ich nur 2 Minuten von der Schule entfernt bin fällt so ein "Heute gehe ich einfach nich hin" schwerer, als wenn ich erstmal eine Stunde mit der Bahn fahren muss.
Ach ja, und außerdem muss ich schon einmal umsteigen, bis ich überhaupt am S-Bhf Pankow bin und dort nochmal in die U2 umsteigen kann.
Das bringt also wirklich leider nix.
Stell Dich nicht so an, Du Memme. Ich fahre täglich zwischen drei und vier Stunden und das seit Jahren. :-P
Auweia O_O
Für mich wäre sowas wirklich nichts, ich könnte es ganz einfach nicht.
Ich hatte mal ein paar Monate lang schon so eine zweistündige Strecke pro Tag vor mir, das hat mir schon gereicht.
Ein Freund von mir fährt ja auch beruflich den halben Tag durch die Gegend und findet das total entspannend, aber für mich ist sowas einfach nichts. Ich faule und unflexible Socke brauche einen ganz geregelten Tagesablauf und möglichst wenige Hindernisse, dann geht es mir gut.
Für diese Kündigungsfrist zählt doch normalerweise der Zeitpunkt, an dem der Vermieter die Kündigung erhält. Können Wohnungsgesellschaften da so einfach ihre eigenen Regeln aufstellen?
Leider ja, es ist ja blöderweise ein Kündigungsausschluß statt eine Mindestmietzeit - das haben die clever genug formuliert :((
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