Samstag, 5. Mai 2007

Hoch mit dem Hintern!

Nachdem ich das schon mindestens 2 Wochen vor mir hergeschoben habe und mich schon damit abgefunden hatte, wohl keinen Nachmieter für meine Wohnung zu finden, habe ich mich heute endlich mal aufgerafft und einige Telefonzellen, Laternenmasten, Zigarettenautomaten und ein schwarzes Brett im Supermarkt mit Flugblättern bestückt.
Montag kommen dann noch die schwarzen Bretter in der Uni und ein paar strategisch ausgeklügelte Plätze in der Innenstadt dran.
Der Grund für meinen plötzlich Motivationsschub?
Ein Brief von meiner Hausverwaltung.
Neben der Bestätigung der Wohnungskündigung (Wurde ja auch Zeit ...) gab es da auch eine kleinere Belehrung zwecks Renovierung: Ich hätte die Wohnung komplett weißgestrichen zu verlassen und alle von mir angebrachten Bodenbeläge zu entfernen.
Toll, wenn sämtliche Wände und Teile der Decken bislang aufwändig farbig gestrichen sind und die gesamte Wohnung mit Laminat ausgelegt ist.
Da mir die Renovierung erstens schlicht und ergreifend zu teuer wäre und ich keine Lust habe, mindestens 2 Wochen auf einer Baustelle zu wohnen (Mal ganz davon abgesehen, dass ich ÜBERHAUPT KEINE LUST auf eine Renovierung habe), brauche ich also ganz dringend einen Nachmieter, dem die Wohnung so gefällt.
Hoffentlich wird das was ...

7 Kommentare:

Symea hat gesagt…

Ich drück dir die Daumen. Was hat die Hausverwaltung denn gegen Laminatboden einzuwenden?

Anonym hat gesagt…

Mannmannmann, wann stirbt endlich die Unsitte aus, dass man als Mieter die Wohnung beim Auszug weiß streichen soll? Der Nachmieter geht dann her und streicht sie wieder anders...

Michael hat gesagt…

Daniel, lass Deinen Mietvertrag unbedingt von einem Fachmann prüfen. Es schwirren soviele ungültige Klauseln in den Verträgen, dass einem schlecht wird. Das gilt auch für Verträge der großen Gesellschaften. In meinem alten Vertrag stand ähnliches auch drin und das Ergebnis war: ich musste gar nichts machen, nichts streichen. Ich habe sie nur geputzt und gefegt... Gerade zu den weissen Wänden gab es aktuell gerade eine Gerichtsentscheidung pro Mieter.

Quelle: Weser Kurier

Von einer "kleinen Entscheidung mit weitreichender Wirkung" ist die Rede. Auch die großen Wohnungsbaugesellschaften seien betroffen, bundesweit gehe es um Milliarden, meint Reinhard Josties, Geschäftsführer im Deutschen Mieterbund, Mieterverein Bremen. Abermals hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Mietern bei Schönheitsreparaturen gestärkt. Josties: "Die meisten Mieter können ausziehen, ohne vorher zu renovieren."
Der Grundbesitzer-Verein Haus & Grund in Bremen hat bereits seine Mustermietverträge im Internet aktualisiert - nur einen Tag nachdem das BGH-Urteil (Aktenzeichen: VIII ZR 199/06) bekannt wurde. "Auch in Kaufhäusern bekommen Sie die alten Formulare nicht mehr", sagt Haus & Grund-Geschäftsführer Bernd Richter.
Der BGH in Karlsruhe stört sich an dem Begriff "Ausführungsart", der in einem Standardmietvertrag aufgetaucht war: "Der Mieter hat ... Schönheitsreparaturen auszuführen ... (und) darf nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen."
Gegen Schönheitsreparaturen an sich hat das Gericht nichts. Allerdings sei im beanstandeten Mietvertrag nicht zu erkennen, was eine "bisherige Ausführungsart" sein solle. Dieser Begriff, so die Richter, könne sich, "auf die Grundausstattung beziehen, auf die Ausgestaltung im Einzelnen oder auf beides".
Wo also verläuft die "Grenze zwischen zustimmungspflichtigen und zustimmungsfreien Veränderungen", fragen die Richter. Keine Blümchentapete, wo der Vermieter die Ausführungsart "Raufaser, weiß" vorschreibt? Festhalten an der Ausführungsart "deprimierende Holzvertäfelung", obwohl man seine vier Wände lieber farbenfroh streichen würde?
Vorgaben solcher Art würden den Mieter "unangemessen in der Möglichkeit beschränken, sich in der Mietwohnung nach seinem Geschmack einzurichten", meinen die Richter. Dazu habe der Vermieter kein Recht. Deshalb sei die gesamte Schönheitsreparatur-Klausel ungültig. Schließlich ist dann ja auch völlig unklar, in welchem Zustand eine Wohnung nach dem Auszug übergeben werden muss.
"Erstmals trifft ein BGH-Urteil in dieser Sache auch die großen Wohnungsbaugesellschaften", meint Reinhard Josties. Auch Verträge der Gewoba "enthalten diese Regelung - und zwar wörtlich", versichert er. Beleg: Die Kopie eines Mietvertrages aus dem Jahr 2005. Viele Mieter in den 40000 Gewoba-Wohnungen könnten damit wohl ausziehen, ohne vorher Decken, Wände, Türen und Heizkörper zu streichen. Josties: "Wer dennoch renoviert, investiert leicht 1000 bis 2000 Euro ohne dass er das muss."

Lebenskoffer hat gesagt…

Vielen lieben Dank, das klingt doch mal SEHR beruhigend.
Die Wohnung ist wie gesagt Tip-Top in Ordnung, aber halt bunt.
Und was die gegen Laminat haben, weiß ich auch nicht.
Montag habe ich den Besichtigungstermin mit der Hausverwaltung, bin ja gespannt, was die sagen.
Falls ich mich doch an einen Fachmann wenden muß: Gehe ich dann besser zum Mieterbund oder zu einem Anwalt?
Und was kostet mich der Spaß? :(

Michael hat gesagt…

Also ein Anwalt nimmt pro Beratung Geld. Das ist oft nicht wenig. Beim Mieterbund wird man Mitglied und kann sich dann so oft beraten lassen wie man möchte. Auch Schriftwechsel wird übernommen und oft ist auch eine Rechtschutzversicherung inbegriffen. Wobei letztere für Deinen aktuellen Fall nicht greift. Beim Mieterverein Osnabrück http://www.mieterverein-osnabrueck.de/ kostet der Jahresbetrag 66 Euro plus 19 Euro einmalig Aufnahmegebühr. Wenn Du nach Berlin ziehst, kannst Du deine Mitgliedschaft umschreiben lassen zum MV Berlin. Viel Glück!

Symea hat gesagt…

Nachdem wir selber mal mächtig ärger wegen der Renovierung hatten sind wir Mitglied beim Mieterbund geworden.
In der nächsten Wohnung hatten wir dann eine Vermieterin, die uns die Hölle auf Erden bereitet hat. Wir waren gewissermaßen Dauergast bei der Rechtsberatung des Mieterbundes. Das kann ich nur empfehlen und es zahlt sich sicher eher aus als zum Rechtsanwalt zu gehen.
Vor allem können sie dir dort sagen, wie es denn nun tatsächlich mit der Renovierungsklausel deines Mietvertrags steht. Da steht nämlich sehr oft sehr viel Mist drin. Die "Höllenvermieterin" hatte zum Glück von Hand in die Rubrik Renovierung "gesetzlich" reingekritzelt was uns dann den Luxus beschert hat, dass wir ohne Renovierung ausziehen konnten, da (zumindest zu der Zeit) gesetzlich nix geregelt war.

Lebenskoffer hat gesagt…

Na dann wollen wir mal hoffen, dass das bei mir auch glimpflich ausgeht.
Also werde ich nächsten Monat zum Mieterbund gehen, diesen Monat passt das nämlich nicht mehr in meine eh schon krankende Finanzplanung.
85€ sind immerhin 85€ ;o)

Bin ja gespannt, was die mir sagen ...